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Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung dient der Deckung von körperlichen oder geistigen Schäden, die in Folge eines Unfalls eintreten. Sie gewährt Ihnen im Versicherungsfall u. a. Ansprüche auf Zahlungen für Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen sowie auf Schadensersatz, ggf. auch für Hinterbliebene. Unter Unfällen werden gem. Ihres Versicherungsvertrags Ereignisse verstanden, die plötzlich von außen auf Ihren Körper einwirkten und dabei den Schaden verursachten.

Ein Leistungsanspruch besteht allerdings nur dann, wenn bei Ihnen durch den Unfall ein dauerhafter gesundheitlicher Schaden (Invalidität) eintritt. Gleichwohl erhalten Sie keine Leistung, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben - auch dann, wenn Sie dabei z. B. unter Alkoholeinfluss standen. Ob die Invalidität darüber hinaus auch zu einer Berufsunfähigkeit führt, ist für die Feststellung des Leistungsfalls ohne Belang - die Feststellung des Leistungsfalls ist also von anderen objektiven Voraussetzungen abhängig als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Im Leistungsfall ist dann die Höhe der Versicherungsleistung vom Grad der Invalidität abhängig, der bei Ihnen festgestellt wird. Beurteilt wird dies objektiv anhand der Vorgaben der sog. Gliedertaxe. Im vertraglichen Normalfall, einem linearen Tarif, erhalten Sie dann einen exakt dem Invaliditätsgrad entsprechenden Teil der vereinbarten Versicherungssumme. Hiervon abweichende Tarifvereinbarungen können Sie bei Vertragsschluss treffen. Ebenso können Sie sich zwischen einer lebenslangen Rente und einer hohen Einmalzahlung entscheiden.

Gegenüber dem gesetzlichen Unfallschutz besteht der entscheidende Vorteil darin, dass auch Unfälle im privaten Bereich erfasst werden - diese machen rund 80 % aller Unfälle aus. Dies ist dann ein relevanter Aspekt, wenn für Sie aus individuellen Gründen eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Frage kommt und eine Unfallversicherung als Alternative hierzu abgeschlossen werden soll.

Liegen solche Gründe nicht vor, ist eine Unfallversicherung keinesfalls ein gleichwertiger Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, denn nur selten entsteht eine Berufsunfähigkeit durch Unfall. In diesen Fällen ist sie dann aber durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls abgedeckt. Einen gänzlich eigenständigen Schutz liefert die Unfallversicherung also nur im seltenen Fall zwar gravierender, aber nicht zu Berufsunfähigkeit führenden Unfällen.

Für weitere Informationen zur Unfallversicherung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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350.000 Arbeitnehmer pro Jahr werden berufsunfähig

lediglich 10% von diesen sind dagegen versichert

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