Nachfolgend haben wir die wichtigsten Kriterien zusammengestellt, auf die Sie vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt achten sollten. Für darüber hinaus gehende Fragen und Informationen rund um Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Viele Versicherer behalten sich vor, den Versicherungsnehmer auf geringer qualifizierte oder schlechter bezahlte Jobs zu verweisen, die seiner Ausbildung, seiner Erfahrung und seinem bisherigen Lebensstandard entsprechen und die der Versicherungsnehmer noch ausüben könnte.
Ob er einen solchen Job auf dem Arbeitsmarkt findet, ist dabei unerheblich.
Diese Verweismöglichkeit kann insbesondere für Akademiker hohe finanzielle Einbußen bedeuten. Ein guter Versicherer sollte deshalb auf die so genannte „Abstrakte Verweisklausel” verzichten.
Der Versicherer erkennt die Berufsunfähigkeit an und zahlt die vereinbarte Rente, wenn ein Arzt eine wenigstens sechs Monate andauernde Berufsunfähigkeit attestiert.
Falls sich nicht sofort feststellen lässt, ob der Versicherungsnehmer berufsunfähig ist, wartet der Versicherer zunächst sechs Monate mit der Rentenzahlung. Sobald die Berufsunfähigkeit dann attestiert wird, wird rückwirkend von deren Beginn an geleistet.
Wird die Berufsunfähigkeit erst nachträglich festgestellt oder meldet der Versicherungsnehmer sie verspätet an, so leistet der Versicherer bis zu drei Jahren rückwirkend.
Hat der Versicherungsnehmer Gesundheitsfragen im Vertrag unwissentlich falsch angegeben, kann der Versicherer innerhalb von maximal fünf Jahren vom Versicherungsvertrag zurücktreten.
Der Versicherer verzichtet bei Bekanntwerden risikoerheblicher Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren, auf das Recht, die Beiträge zu erhöhen oder den Vertrag zu kündigen.
Der Versicherungsnehmer ist nicht gezwungen, sich auf Anweisung des Versicherers ärztlichen Therapien zu unterziehen, um die Heilung zu fördern. Zudem kann er frei einen Arzt seines Vertrauens auswählen und ist diesbezüglich an keinerlei Weisungen der Versicherung gebunden.
Bei Änderung der persönlichen Lebensumstände, z. B. durch Heirat, Geburt eines Kindes oder Hausbau, sollte der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden können.
Falls der Versicherungsnehmer nach Feststellung der Berufsunfähigkeit freiwillig mittels neu erworbener beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten einen Vergleichsberuf ausübt und aufgrund dessen die Leistungspflicht des Versicherers endet, erhält der Versicherungsnehmer eine Wiedereingliederungshilfe von in der Regel sechs Monatsrenten.
Warum ist es sinnvoll, meine Arbeitskraft abzusichern?
300.000 Arbeitnehmer pro Jahr werden berufsunfähig
lediglich 10% von diesen sind dagegen versichert
kein gesetzlicher Schutz für nach 1961 Geborene
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