Nicht in allen Fällen greift direkt die für den Fall der Berufsunfähigkeit abgeschlossene Versicherung und sichert so die finanzielle Versorgung.

Allgemein dienen Berufsunfähigkeitsversicherungen zum Schutz vor gesundheitlichen Schäden, die es verhindern, den ausgeübten Beruf fortzuführen. In diesem Fall leistet die Versicherung und hilft den Betroffenen durch monatliche Zahlungen ihren Alltag zu bestreiten.
Mit der Frage, ab wann man als berufsunfähig gilt und ab wann somit die Versicherung zahlen muss, hat sich Anfang Dezember 2006 das Oberlandesgericht Saabrücken beschäftigt. Hier hatte ein Flugbegleiter, der seinen Beruf aus einem unbekannten Grund nicht mehr ausüben konnte, gegen seine Versicherung geklagt, die keine Leistungen an ihn erbringen wollte.
Die Versicherung bekam in diesem Fall Recht. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Berufsunfähigkeit des Klägers lediglich eine Berufsgruppe betreffe und er somit nicht generell berufsunfähig sei.
Er könne nach Meinung des Gerichtes mit dem Handicap beispielsweise ohne Verlust des sozialen Ansehens und mit nur geringen Gehaltseinbußen in den zuvor erlernten Beruf des Altenpflegers zurückkehren.
Bis zu 13 % an Gehaltseinbußen wären, nach Ansicht des Gerichtes, zumutbar und daher bestünde für die Versicherung keine Verpflichtung zu zahlen.
Der Kläger war mit diesem Urteil nicht einverstanden und hat Revision eingelegt. Derzeit prüft der Bundesgerichtshof das Urteil und wird in naher Zukunft zu einer Entscheidung kommen. Unabhängig von dem beschriebenen Fall ist es bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ohnehin wichtig die vertraglichen Gegebenheiten im Vorfeld genauestens zu klären, denn dort ist niedergeschrieben ab wann man, laut Vertrag, als berufsunfähig gilt.
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