Der Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung entsteht im Allgemeinen mit Ablauf des Monats, in dem der Leistungsfall eingetreten ist. Die Meldung des Leistungsfalls sollte unverzüglich erfolgen, da bei einer verspäteten Meldung der Versicherer die Zahlungen erst im Monat der Meldung beginnen kann.
Viele Versicherer leisten hier allerdings bis zu drei Jahre rückwirkend, wenn in dieser Zeit eine ununterbrochene Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden kann.
Warum ist es sinnvoll, meine Arbeitskraft abzusichern?
300.000 Arbeitnehmer pro Jahr werden berufsunfähig
lediglich 10% von diesen sind dagegen versichert
kein gesetzlicher Schutz für nach 1961 Geborene
Ihre Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Entscheidung gegen den sozialen Abstieg!
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