Als eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung kommt die Grundfähigkeitsversicherung (Grundfähigkeitenversicherung) in betracht. Bei ihr hängt der Eintritt des Leistungsfalls nicht davon ab, ob Sie künftig in der Lage sein werden, einen Beruf auszuüben. Vielmehr sichern Sie sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung für den Fall ab, dass Sie bestimmte grundlegende Fähigkeiten wie Sehen, Hören oder Gehen aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall verlieren.
Wann bei Ihnen eine solche Beeinträchtigung vorliegt, wird von der Versicherungsgesellschaft anhand zweier vor Vertragsschluss definierter und gut nachvollziehbarer Fähigkeitenkataloge beurteilt. Demnach sind Sie im Sinne der Grundfähigkeitsversicherung beeinträchtigt und daher leistungsbefugt, wenn Sie nach ärztlicher Diagnose mindestens zwölf Monate lang nicht fähig waren, sind oder sein werden, mindestens eine der in Fähigkeitenkatalog A oder drei der in Fähigkeitenkatalog B beschriebenen Tätigkeiten ohne fremde Hilfe durchzuführen:
Sehen
Ihre Restsehfähigkeit beträgt auf beiden Augen nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit.
Sprechen
Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.
Sich orientieren
Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.
Hände gebrauchen
Sie sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.
Hören
Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.
Gehen
Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
Treppen steigen
Sie können eine Treppe mit 12 Stufen nicht hinauf- oder hinab gehen, ohne eine Pause von mindestens einer Minute zu machen oder sich am Geländer festzuhalten.
Knien oder Bücken
Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
Sitzen
Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.
Stehen
Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
Greifen
Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
Arme bewegen
Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.
Heben und Tragen
Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand mit einem Gewicht von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen
Auto fahren
Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein.
Bei Eintritt des Leistungsfalls wird Ihnen eine monatliche Rente gewährt. Sie haben die Wahl, ob die Rentenzahlung auf ein Endalter begrenzt oder lebenslang gewährt werden soll. Unabhängig vom Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen erwerben Sie auch dann einen Rentenanspruch, wenn bei Ihnen mindestens Pflegestufe II in der gesetzlichen Pflegeversicherung festgestellt wurde.
Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung können Sie gem. § 10 EStG als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Die späteren Rentenleistungen sind lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Sinnvoll ist der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung insbesondere für Nicht-Erwerbstätige (z. B. Studenten, Hausfrauen/-männer, auch Kinder und Jugendliche) sowie für Gruppen, für welche eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich, zu kostenintensiv oder aufgrund eines eher geringen Berufsunfähigkeitsrisikos schlicht unpraktikabel wäre. Eine vollwertige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann sie gleichwohl nicht sein: Werden Sie berufsunfähig, ohne die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen, erhalten Sie keine Leistung.
Für weitere Informationen zur Grundfähigkeitsversicherung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
Warum ist es sinnvoll, meine Arbeitskraft abzusichern?
300.000 Arbeitnehmer pro Jahr werden berufsunfähig
lediglich 10% von diesen sind dagegen versichert
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