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Grundfähigkeitsversicherung

Als eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung kommt die Grundfähigkeitsversicherung (Grundfähigkeitenversicherung) in betracht. Bei ihr hängt der Eintritt des Leistungsfalls nicht davon ab, ob Sie künftig in der Lage sein werden, einen Beruf auszuüben. Vielmehr sichern Sie sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung für den Fall ab, dass Sie bestimmte grundlegende Fähigkeiten wie Sehen, Hören oder Gehen aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall verlieren.

Wann bei Ihnen eine solche Beeinträchtigung vorliegt, wird von der Versicherungsgesellschaft anhand zweier vor Vertragsschluss definierter und gut nachvollziehbarer Fähigkeitenkataloge beurteilt. Demnach sind Sie im Sinne der Grundfähigkeitsversicherung beeinträchtigt und daher leistungsbefugt, wenn Sie nach ärztlicher Diagnose mindestens zwölf Monate lang nicht fähig waren, sind oder sein werden, mindestens eine der in Fähigkeitenkatalog A oder drei der in Fähigkeitenkatalog B beschriebenen Tätigkeiten ohne fremde Hilfe durchzuführen:

Fähigkeitenkatalog A

Fähigkeitenkatalog B

Bei Eintritt des Leistungsfalls wird Ihnen eine monatliche Rente gewährt. Sie haben die Wahl, ob die Rentenzahlung auf ein Endalter begrenzt oder lebenslang gewährt werden soll. Unabhängig vom Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen erwerben Sie auch dann einen Rentenanspruch, wenn bei Ihnen mindestens Pflegestufe II in der gesetzlichen Pflegeversicherung festgestellt wurde.

Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung können Sie gem. § 10 EStG als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Die späteren Rentenleistungen sind lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Sinnvoll ist der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung insbesondere für Nicht-Erwerbstätige (z. B. Studenten, Hausfrauen/-männer, auch Kinder und Jugendliche) sowie für Gruppen, für welche eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich, zu kostenintensiv oder aufgrund eines eher geringen Berufsunfähigkeitsrisikos schlicht unpraktikabel wäre. Eine vollwertige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann sie gleichwohl nicht sein: Werden Sie berufsunfähig, ohne die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen, erhalten Sie keine Leistung.

Für weitere Informationen zur Grundfähigkeitsversicherung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

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Wichtiger Hinweis

Warum ist es sinnvoll, meine Arbeitskraft abzusichern?

300.000 Arbeitnehmer pro Jahr werden berufsunfähig

lediglich 10% von diesen sind dagegen versichert

kein gesetzlicher Schutz für nach 1961 Geborene

Ihre Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Entscheidung gegen den sozialen Abstieg!

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