In Standardtarifen ist vereinbart, dass ab 50 % Berufsunfähigkeit die volle versicherte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird.
Abweichend davon lassen sich Staffelregelungen vereinbaren, die bspw. bereits bei 25 % Berufsunfähigkeit ein Viertel der Rente zahlen, bei 50 % dann die Hälfte und erst bei 75 % die volle Rente. Ebenso sind Tarifwerke denkbar, bei denen z. B. eine Berufsunfähigkeit von 35 % zu einem Anspruch auf 35 % der vollen versicherten Rente führt.
Bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften bestehen unterschiedliche Regelungen, von welchem Zeitpunkt an Berufsunfähigkeit vorliegt. Die meisten Versicherer zahlen heute bei einer prognostizierten Dauer der Berufsunfähigkeit von sechs Monaten.
Es gibt jedoch nach wie vor Gesellschaften, die erst im Fall einer „voraussichtlich dauernden” Berufsunfähigkeit leisten. Nach laufender Rechtsprechung bedeutet dies drei Jahre. Diese Regelung kann existenzbedrohend sein, da oftmals die Dauer der Berufsunfähigkeit von den Ärzten nicht vorhersehbar ist.
Die Rente wird so lange gezahlt, wie der Zustand der Berufsunfähigkeit andauert, maximal jedoch bis zum vereinbarten Endalter. Dieses liegt in den meisten Verträgen bei 60 Jahren, teils sind Sie jedoch auch bis zum 65. Lebensjahr versichert.
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300.000 Arbeitnehmer pro Jahr werden berufsunfähig
lediglich 10% von diesen sind dagegen versichert
kein gesetzlicher Schutz für nach 1961 Geborene
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