Der Eintritt des Versicherungsfalls erfolgt bei einer Unfallversicherung unter anderen Voraussetzungen als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie setzt nicht an der Unfähigkeit an, weiterhin einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, sondern zahlt die vereinbarte Rente nur bei einer unfallbedingten Invalidität - Auswirkungen auf Ihre Fähigkeit, einem Beruf weiterhin nachzugehen, spielen hierbei keine Rolle.
Das Risiko, mittels eines Unfalls berufsunfähig zu werden und die folglich notwendige finanzielle Unterstützung durch eine Unfallversicherung zu erhalten, ist allerdings äußerst gering. Denn etwa 90 % der Fälle von Berufsunfähigkeit sind auf Krankheiten, nicht aber auf Unfälle zurückzuführen.
Als sinnvoller Ersatz einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Unfallversicherung daher in erster Linie nur dann empfehlenswert, wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus Gesundheitsgründen abgelehnt worden ist.
Warum ist es sinnvoll, meine Arbeitskraft abzusichern?
300.000 Arbeitnehmer pro Jahr werden berufsunfähig
lediglich 10% von diesen sind dagegen versichert
kein gesetzlicher Schutz für nach 1961 Geborene
Ihre Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Entscheidung gegen den sozialen Abstieg!
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