Im Fall der Berufsunfähigkeit sollten Sie mindestens 75 % Ihres vorherigen Nettoeinkommens weiterhin zur Verfügung haben, da die meisten regelmäßigen Ausgaben weiter laufen und häufig sogar neue finanzielle Belastungen auf Sie zukommen. Die gesetzliche Rentenversicherung kann dies mit ihren Leistungen nicht ansatzweise leisten. Sie müssen also zusätzlich privat vorsorgen.
Um den genauen Betrag zu ermitteln, der Ihnen zur Verfügung stehen muss, sollten Sie zunächst sämtliche Einnahmen auflisten, die Ihnen im Fall der Berufsunfähigkeit zur Verfügung stünden. Anschließend ziehen Sie die Summe vom aktuell verfügbaren Haushalts-Nettoeinkommen ab. Das Ergebnis bezeichnet man als Versorgungslücke.
Sie gilt es, mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder ggf. mit einer der Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu schließen. Beachten Sie dabei mit steigendem Lebensalter voraussichtlich steigende Ansprüche, die Sie durch die Vereinbarung einer Beitragsdynamik abfedern können.
| Gesetzl. Berufsunfähigkeitsrente (bei der Rentenkasse erfragen) | 500 EUR |
| Berufsgenossenschaft (zahlt nur bei Berufsunfall oder -krankheit) | + 150 EUR |
| Beamtenpension (in % der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge) | + 0 EUR |
| Betriebliche Versorgung (Betriebskassen) | + 0 EUR |
| Andere Arbeitseinkommen (z. B. Ehepartner, Kinder) | + 320 EUR |
| Sonstige Einnahmen (z. B. Miete, Kapitalerträge) | + 350 EUR |
| Verwertbares Vermögen (z. B. Invaliditätszahlung aus Unfallversicherung) | + 0 EUR |
| Zu erwartendes Erbe (anteilig auf Monate verteilen) = 1.445 EUR | + 125 EUR |
| Derzeitiges Nettoeinkommen | - 2.400 EUR |
| Versorgungslücke im Fall der Berufsunfähigkeit | = 955 EUR |
Warum ist es sinnvoll, meine Arbeitskraft abzusichern?
300.000 Arbeitnehmer pro Jahr werden berufsunfähig
lediglich 10% von diesen sind dagegen versichert
kein gesetzlicher Schutz für nach 1961 Geborene
Ihre Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Entscheidung gegen den sozialen Abstieg!
Private Altersvorsorge
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