Berufsunfähigkeitsversicherung » Häufige Fragen » Gesetzliche Versorgung

Wie sieht die gesetzliche Versorgung aus?

Für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen wurde die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) abgeschafft. Die alte Unterscheidung zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wurde ersetzt durch die volle und die halbe Erwerbsminderungsrente.

Sind Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren und gesetzlich versichert, so haben Sie nach der neuen Rechtslage einen Anspruch auf eine Rente in Folge Berufsunfähigkeit in Höhe der halben Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie auf absehbare Zeit in Ihrem oder einem vergleichbaren Beruf lediglich weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Gegenüber der alten Regelung bedeutet das eine Kürzung von etwa 25 %. Im Ergebnis bedeutet das oftmals eine Versorgungslücke, die Sie durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine der Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung schließen müssen.

Die wichtigsten der gerade angesprochenen Merkmale erläutern wir nun im Folgenden noch einmal ausführlicher.

Damit diese Regelungen im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht zu existenzbedrohenden Konsequenzen führen, sollten Sie privat im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen.


Wichtiger Hinweis

Warum ist es sinnvoll, meine Arbeitskraft abzusichern?

300.000 Arbeitnehmer pro Jahr werden berufsunfähig

lediglich 10% von diesen sind dagegen versichert

kein gesetzlicher Schutz für nach 1961 Geborene

Ihre Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Entscheidung gegen den sozialen Abstieg!

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