Der von Ihnen für die Berufsunfähigkeitsversicherung aufzubringende Beitrag hängt zunächst einmal vom vereinbarten Leistungsumfang und der Höhe der vereinbarten Rente ab. Daneben spielen allerdings auch die folgenden Punkte eine entscheidende Rolle, die Sie zum größten Teil nicht selbst beeinflussen können:
Weiterhin einen Einfluss auf Ihre Beitragshöhe hat das von der jeweiligen Gesellschaft gewählte Überschusssystem. Es legt fest, in welcher Form Ihnen als Versicherungsnehmer von der Versicherung erwirtschaftete Überschüsse zugute kommen. Drei verschiedene Ausgestaltungen sind dabei zu unterscheiden:
Entscheiden Sie sich für das Überschusssystem „Beitragsverrechnung”, so erhöhen die zugeteilten Überschüsse nicht Ihre Rentenansprüche, sondern werden mit Ihren Beitragszahlungen verrechnet. Ihr monatlicher Beitrag reduziert sich folglich.
Die Wahl des Bonussystems führt dazu, dass Überschüsse für eine Erhöhung Ihrer Rentenansprüche verwendet werden. Dabei wird der jährliche Überschussanteil als Grundlage für eine zusätzliche beitragsfreie Rente, die sog. Bonusrente verwendet. Sie wird im Leistungsfall inkl. der erwirtschafteten Überschüsse gezahlt.
Entscheiden Sie sich für die „Verzinsliche Ansammlung”, so werden die jährlichen Überschüsse auf einem eigenständigen Konto angelegt und Jahr für Jahr verzinst. Am Versicherungsende erhalten Sie dann aus dieser Ansammlung eine bestimmte Kapitalsumme ausgezahlt.
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