Berufsunfähigkeitsversicherung » Häufige Fragen » Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Was wird unter vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung verstanden?

Möchten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, so müssen Sie beim Vertragsschluss nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dem Versicherer alle Ihnen bekannten Krankheiten, Verletzungen, Gebrechen der letzten Jahre nennen. Sie stellen potentielle Risiken dar, die der Versicherungsgesellschaft zur Kalkulation der Beitragshöhe bekannt sein müssen und sogar für das Zustandekommen des Vertrags erheblich sein können.

Unterlassen Sie diese Auskünfte oder machen Sie wissentlich falsche Angaben, so spricht man von vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Fällt diese später auf, so hat die Versicherungsgesellschaft gem. § 16 Abs. 2 VVG ein Rücktrittsrecht, dessen Dauer im Vertrag zu Ihren Gunsten abweichend vom Gesetz geregelt werden kann. Wird dieses schließlich zulässigerweise ausgeübt, entfällt Ihr Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.


Wichtiger Hinweis

Warum ist es sinnvoll, meine Arbeitskraft abzusichern?

300.000 Arbeitnehmer pro Jahr werden berufsunfähig

lediglich 10% von diesen sind dagegen versichert

kein gesetzlicher Schutz für nach 1961 Geborene

Ihre Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Entscheidung gegen den sozialen Abstieg!

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