Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung des dauerhaften Verlusts der Arbeitskraft. Analog zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist der dauerhafte Verlust der Fähigkeit versichert, irgendeine beliebige Tätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit ausüben zu können. Mit anderen Worten: Der Versicherungsfall tritt nicht ein, solange Sie irgendeine regelmäßige Tätigkeit zur Erzielung eines Einkommens ausüben können.
Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung finden also bei der Feststellung des Versicherungsfalls insbesondere Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Ihr Lebensstandard keine Berücksichtigung. Es ist ohne Bedeutung, welcher Beruf bislang ausgeübt wurde. Auch auf die Höhe des zuletzt erzielten Erwerbseinkommens kommt es nicht an.
Dieser Versicherungsschutz kostet deutlich weniger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist aufgrund des eingeschränkten Leistungsumfangs allerdings auch keine vollwertige Alternative dazu. Ihre Notwendigkeit erlangt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung vornehmlich bei Personen, die aufgrund einer besonders gefährlichen Beschäftigung oder aufgrund erheblicher Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
Für weitere Informationen zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Warum ist es sinnvoll, meine Arbeitskraft abzusichern?
300.000 Arbeitnehmer pro Jahr werden berufsunfähig
lediglich 10% von diesen sind dagegen versichert
kein gesetzlicher Schutz für nach 1961 Geborene
Ihre Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Entscheidung gegen den sozialen Abstieg!
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