Berufsunfähig ist, wer voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. In Deutschland scheidet auf diese Weise jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte vor Erreichen des Rentenalters aus seinem Beruf aus. Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Erkrankungen von Skelett, Muskeln oder Bindegewebe, Herz- / Kreislaufprobleme und zunehmend auch vermehrt psychische Leiden.
Die Rentenreform des Jahres 2000 brachte erhebliche Einschnitte bei der gesetzlichen Versorgung im Fall der Erwerbsminderung mit sich. Für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen wurde die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) abgeschafft. Die Unterscheidung zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wurde ersetzt durch die volle und die halbe Erwerbsminderungsrente.
Mit der neuen Regelung ist es unerheblich, ob der bisherige Beruf noch ausgeübt werden kann; es kommt ausschließlich darauf an, ob überhaupt noch irgendeine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt ausgeübt werden kann ("Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt"). Qualifikation und Verdienstmöglichkeiten sind unerheblich. Auch, ob der Betroffene tatsächlich eine neue Beschäftigung findet, spielt keine Rolle. Sofern das verbleibende körperliche Leistungsvermögen potentiell ausreicht, irgendeiner regelmäßigen Tätigkeit nachzugehen, bleibt der Weg in die gesetzliche Rente verschlossen.
Die gesetzliche Regelung seit dem 1. Januar 2001:
| Restleistungsvermögen am Tag | Anspruch auf Erwerbsminderungsrente |
|---|---|
| 6 Stunden und mehr | Keine Rente |
| 3 bis 6 Stunden | Halbe Rente (ca. 18 % des Bruttoeinkommens) |
| Unter 3 Stunden | Volle Rente (ca. 36 % des Bruttoeinkommens) |
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