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Berufsunfähigkeitsrente

Berufsunfähig ist, wer voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. In Deutschland scheidet auf diese Weise jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte vor Erreichen des Rentenalters aus seinem Beruf aus. Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen sowie Erkrankungen von Skelett, Muskeln oder Bindegewebe, Herz- / Kreislaufprobleme und zunehmend auch vermehrt psychische Leiden.

Die Rentenreform des Jahres 2000 brachte erhebliche Einschnitte bei der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente, auch Erwerbsminderungsrente genannt, mit sich. Für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen wurde die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) abgeschafft. Die Unterscheidung zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente wurde ersetzt durch die volle und die halbe Berufsunfähigkeitsrente.

Mit der neuen Regelung ist es unerheblich, ob der bisherige Beruf noch ausgeübt werden kann; es kommt ausschließlich darauf an, ob überhaupt noch irgendeine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt ausgeübt werden kann ("Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt"). Qualifikation und Verdienstmöglichkeiten sind unerheblich sofern keine vollständige Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Auch, ob der gesetzlich Versicherte tatsächlich eine neue Beschäftigung findet, spielt keine Rolle, so dass eine Erwerbsminderung unausweichlich ist. Sofern das verbleibende körperliche Leistungsvermögen potentiell ausreicht, irgendeiner regelmäßigen Tätigkeit nachzugehen, bleibt der Weg in die gesetzliche Rente verschlossen. Für gesetzlich Versicherte ist eine ausreichende Absicherung somit nicht gegeben.

Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsrente

Die herkömmliche gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente hat noch einige weitere Nachteile. Denn zur entstehenden Versorgungslücke kommen weitere Hinzuverdienstgrenzen hinzu. Erwirtschaftet eine berufsunfähige Person beispielsweise mehr als 718,20 € (neue Bundesländer: 637,14 €), kann die Rente unter Umständen nur noch in geringerer Höhe oder überhaupt nicht mehr ausgezahlt werden. Darüber hinaus mindern Ansprüche auf Rente aus der Unfallversicherung die Zahlungen der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente. Solche Beschränkungen lassen sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung umgehen, die für eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente sorgt.


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